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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — DokuParse

Stand: 2026-06-14 | Doku-Version: v2.0-2026-06-14

Verbindlichkeit: Mit Klick auf „Registrieren" auf der DokuParse-Plattform erkennt der Nutzer diese AGB ausdrücklich als verbindlich an (Details siehe § 16 dieser AGB). Die kostenpflichtige Bestellung erfolgt gesondert über die in § 16 Abs. 6 geregelte Bestellseite („Zahlungspflichtig bestellen"). Die App dokumentiert die Annahme mit Zeitstempel, IP-Adresse, Browser-User-Agent und der oben genannten Doku-Version.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

der easytect UG (haftungsbeschränkt) Marktplatz 10a, 56457 Westerburg, Deutschland Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, HRB 28807 USt-IdNr.: DE356696570 Geschäftsführer: Usman Ahmad E-Mail: info@dokuparse.de Website: https://dokuparse.de

— nachfolgend „easytect" oder „Anbieter" —

für die Nutzung der SaaS-Lösung „DokuParse"

Stand: 2026-06-14 | Doku-Version: v2.0-2026-06-14


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der SaaS-Lösung „DokuParse" (nachfolgend „Dienst" oder „Plattform"), die zwischen der easytect UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden geschlossen werden.

Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

Unternehmer-Gate (technische Durchsetzung). Eine kostenpflichtige Bestellung ist nur möglich, nachdem der Kunde im Bestellvorgang ausdrücklich bestätigt hat, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (verpflichtende Bestätigung „Ich bestelle als Unternehmer" unmittelbar vor Absenden der Bestellung; die AGB-seitige Abbildung des Bestellvorgangs erfolgt in § 16 Abs. 6). Ohne diese Bestätigung kann der kostenpflichtige Bestellschritt technisch nicht abgeschlossen werden. Die ausdrückliche Selbstdeklaration als Unternehmer in Verbindung mit dem technischen Gate begründet die Anwendbarkeit des B2B-Regimes dieser AGB. Handelt ein Nutzer entgegen seiner Bestätigung gleichwohl tatsächlich als Verbraucher, so bleibt zu seinen Gunsten das zwingende Verbraucherschutzrecht (§§ 312g ff., 312j, 355 BGB) unberührt; dieser Ausnahmefall ist in § 16 Abs. 5 und Abs. 6 abschließend geregelt. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht im B2B-Regelfall folglich nicht.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.3 Vertragsschluss

Die Nutzung erfolgt in zwei klar getrennten Schritten; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht ausschließlich im zweiten Schritt:

(a) Kostenlose Registrierung (unentgeltlicher Nutzungsvertrag, Free-Plan). Mit der Registrierung auf der Plattform (https://dokuparse.de) und der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB sowie zur Datenschutzerklärung (Anklicken der entsprechenden Checkbox) kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über den Free-Plan zustande. Aus der Registrierung entsteht keine Zahlungspflicht.

(b) Kostenpflichtige Bestellung (entgeltlicher Hauptvertrag). Ein entgeltlicher Vertrag über einen kostenpflichtigen Plan kommt erst durch den gesonderten Bestellvorgang nach § 16 Abs. 6 zustande — mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen". Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot; die Bestätigungs-E-Mail des Anbieters (§ 16 Abs. 6, § 1.4) gilt als Annahme. Die Zahlungspflicht zu den im Bestellvorgang ausgewiesenen Konditionen besteht erst ab diesem Zeitpunkt.

(c) Schriftlicher Vertrag. Bei individuell verhandelten Verträgen (insbesondere Enterprise On-Prem) kommt der Vertrag durch beiderseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde zustande. Diese AGB gelten ergänzend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.4 Speicherung des Vertragstextes und Bestätigungs-E-Mail (§ 312i Abs. 1 BGB)

(1) Der Anbieter speichert den vollständigen Vertragstext (diese AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, die gewählten Leistungs- und Preisdaten sowie die weiteren einbezogenen Rechtstexte) bei jeder kostenpflichtigen Bestellung als archivierte Vertrags-PDF in einem privaten, zugriffsgeschützten Speicher und ordnet sie dem Kundenkonto zu.

(2) Der Vertragstext ist dem Kunden jederzeit über sein Konto (Einstellungen → Abrechnung) zum Abruf und zur Speicherung in wiedergabefähiger Form (PDF-Download) verfügbar. Die jeweils aktuell gültige Fassung dieser AGB ist zudem unter https://dokuparse.de/legal/agb abrufbar.

(3) Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich nach Absenden auf elektronischem Wege durch eine Bestätigungs-E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse; diese enthält die wesentlichen Bestelldaten und einen Hinweis auf den Abruf der Vertrags-PDF im Konto.


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Lösung „DokuParse" als cloudbasierten Dienst über das Internet zur Verfügung. Die Plattform ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen und deren Mitarbeitern die KI-gestützte Extraktion und strukturierte Aufbereitung von Daten aus eingehenden PDF-Dokumenten — insbesondere, aber nicht beschränkt auf Vertrags- und Geschäftsdokumente, die der Kunde über eigene Extraktions-Schemata (ab Starter-Plan) als konfigurierbare Dokumenttypen abbildet (z. B. aus den Bereichen Lieferkette/ESG, Immobilien-/WEG-Verwaltung oder Logistik/Zoll) — sowie deren Übergabe an ERP- und Drittsysteme. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan (§ 2.3).

2.2 Kernleistungen

Der Dienst umfasst im Einzelnen:

LeistungBeschreibung
Dokumenten-IntakeEntgegennahme von PDF-Dokumenten per Datei-Upload oder (ab Professional-Plan) per E-Mail-Trigger / API
KI-KlassifikationAutomatische Klassifikation von Dokumenttypen mittels GPT-4o-mini via Azure OpenAI (West Europe)
KI-ExtraktionStrukturierte Extraktion von Vertragsfeldern mittels GPT-4o via Azure OpenAI (West Europe); Konfidenz-Scores pro Feld
Human-in-the-Loop-ReviewSide-by-Side-Ansicht von Originaldokument und KI-Extrakt; menschliche Prüfung, Korrektur und Freigabe vor jeder ERP-Übergabe
ERP-ExportExport freigegebener Daten in konfigurierbare Formate (CSV, XML) für die Übergabe an das ERP-System des Kunden
RAG-Suche(Ab Professional-Plan) Semantische Volltextsuche über alle verarbeiteten Dokumente mittels Vektordatenbank
BenutzerverwaltungMandantengetrennte Benutzerverwaltung mit Rollen (Admin, Manager, Operator) und MFA
Customer PortalSelbstservice-Verwaltung von Abonnement, Rechnungen und Zahlungsmethoden via Stripe Customer Portal

2.3 Lizenzmodell und Plan-Grenzen

Der Umfang der verfügbaren Leistungen richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Nutzungsplan. Die aktuellen Pläne, Preise, Dokumentenlimits und Seitenlimits sind auf https://dokuparse.de/pricing veröffentlicht und gelten als Bestandteil dieser AGB. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB sind folgende Pläne verfügbar:

PlanPreis/MonatDokumente/MonatMax. Seiten/DokumentNutzer
Free€05101
Starter€2930402
Professional€1993001008
Business€4491.20015025
Enterprise On-Premauf Anfrageunbegrenztunbegrenzt*unbegrenzt

*Technischer Hardcap GPT-4o-Kontextfenster ca. 280 Seiten.

Plan-Limits (Dokumentenanzahl, Seitenanzahl, Nutzerzahl) sind technisch durchgesetzt. Der Upload eines über das Limit hinausgehenden Dokuments wird mit einem entsprechenden Hinweis abgewiesen (HTTP 429). Overage-Preise gemäß Preisliste.

2.4 Enterprise On-Prem

Für den Enterprise On-Prem-Plan gelten zusätzliche individuelle Vereinbarungen. Die Lieferung umfasst Azure Bicep-Templates, Docker Images und ein Deployment-Runbook für die Installation auf dem eigenen Azure-Tenant des Kunden sowie 2 Tage Onboarding-Support.

2.5 Kostenloser Einstieg (Free-Plan)

Der Free-Plan ist dauerhaft kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten nutzbar; es gelten die Funktions- und Mengenbeschränkungen gemäß Preisliste (§ 4.1). Ein zeitlich befristeter Testzeitraum mit erweitertem (Professional-)Funktionsumfang wird nicht angeboten. Kostenpflichtige Pläne werden ausschließlich über den verbindlichen Bestellvorgang nach § 16 Abs. 6 gebucht.

2.6 Keine Offline-Nutzung

Der Dienst wird ausschließlich als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt. Eine Installation auf kundeneigenen Systemen ist nur im Enterprise On-Prem-Modell vorgesehen.


§ 3 Pflichten des Kunden

3.1 Daten-Upload und Rechtsgrundlage

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass er für alle personenbezogenen Daten, die er in die Plattform hochlädt, über eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO (und ggf. Art. 9 Abs. 2 DSGVO, falls entgegen der Zweckbestimmung besondere Datenkategorien wie Gesundheitsdaten betroffen sein sollten) verfügt.

Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass:

(a) er auf Basis seiner Vertragsbeziehung zu den betroffenen Personen oder auf Basis gesetzlicher Verpflichtung zur Verarbeitung der hochgeladenen Dokumentdaten berechtigt ist;

(b) die von der Dokumentenverarbeitung betroffenen Personen entsprechend Art. 13 / 14 DSGVO über die KI-gestützte Verarbeitung ihrer Daten durch den Auftragsverarbeiter (easytect UG) informiert sind;

(c) er einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit easytect UG geschlossen hat, bevor er personenbezogene Daten in die Plattform eingibt.

Der Upload von Daten ohne gültige Rechtsgrundlage oder ohne abgeschlossenen AVV ist nicht erlaubt und berechtigt den Anbieter zu einer Suspension des Accounts gemäß § 14.

3.2 Lizenz-Konformität

Der Kunde darf die Plattform ausschließlich im Rahmen des gewählten Plans und gemäß diesen AGB nutzen. Insbesondere ist untersagt:

(a) die Umgehung von Plan-Limits (z. B. durch Anlegen mehrerer Accounts — Multi-Account-Missbrauch);

(b) die Weitergabe von Zugangsdaten an Personen außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzerzahl;

(c) jede Nutzung, die gegen die Acceptable Use Policy (https://dokuparse.de/legal/aup) verstößt.

3.3 Zugangsdaten und Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse, Passwort, TOTP-MFA-Secret) vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Eine Kompromittierung von Zugangsdaten ist dem Anbieter unverzüglich unter support@dokuparse.de zu melden.

Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die über seinen Account vorgenommen werden, soweit er eine Kompromittierung nicht unverzüglich gemeldet hat.

3.4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der Leistungen in zumutbarem Maß zu unterstützen, insbesondere:

(a) zutreffende und vollständige Angaben bei der Registrierung zu machen und diese aktuell zu halten;

(b) Rechnungsdaten und Zahlungsmethode aktuell zu halten;

(c) Fehler- und Störungsmeldungen so detailliert wie möglich zu beschreiben und dem Support zuzuleiten.

3.5 Verbot bestimmter Inhalte

Es ist untersagt, die Plattform für den Upload von Inhalten zu nutzen, die:

  • illegal sind oder gegen geltendes Recht verstoßen;
  • keine gültige datenschutzrechtliche Grundlage haben;
  • darauf abzielen, das KI-System zu manipulieren (Prompt-Injection-Versuche);
  • in anderer Weise gegen die Acceptable Use Policy verstoßen.

3.6 Upload-Berechtigungs-Garantie und allgemeine Freistellung (Grundtatbestand)

(1) Garantie der Upload-Berechtigung. Der Kunde garantiert, dass er zur Verarbeitung sämtlicher von ihm in die Plattform hochgeladenen Dokumente und der darin enthaltenen Daten berechtigt ist. Die Berechtigung besteht insbesondere, wenn es sich um eigene Daten des Kunden handelt oder der Kunde über eine wirksame Rechtsgrundlage bzw. einen wirksamen Auftrag des jeweils Verantwortlichen zur Verarbeitung verfügt. Diese Garantie umfasst urheber-, geheimhaltungs- und datenschutzrechtliche Berechtigungen gleichermaßen. Die in § 3.1 geregelten datenschutzrechtlichen Pflichten bleiben hiervon unberührt und gelten ergänzend.

(2) Allgemeine Freistellung. Der Kunde stellt die easytect UG (haftungsbeschränkt) (DokuParse) von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass dem Kunden die nach Absatz (1) erforderliche Berechtigung zum Upload oder zur Verarbeitung der hochgeladenen Dokumente tatsächlich nicht zustand. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informiert, dem Kunden — soweit rechtlich zulässig — die Führung der Rechtsverteidigung ermöglicht und ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis abgibt.

(3) Verhältnis zur Haftungsbegrenzung. Die Freistellungspflicht des Kunden nach Absatz (2) betrifft ausschließlich Ansprüche Dritter gegen den Anbieter und lässt die Haftungsbegrenzungen des Anbieters nach § 8 unberührt. Sie führt nicht zu einer Erweiterung der Anbieterhaftung gegenüber dem Kunden. Eine Inanspruchnahme des Kunden im Wege der Freistellung setzt voraus, dass die zugrunde liegende Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (Absatz (1)) stammt; sie greift nicht, soweit der Anspruch des Dritten auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.

(4) Verhältnis zu § 3.7 (keine Doppel-Inanspruchnahme). § 3.6 regelt die allgemeine Freistellung für unberechtigte Uploads und Verarbeitungen (Grundtatbestand). § 3.7 ist die speziellere Regelung (lex specialis) ausschließlich für die Verwendung der vom Anbieter bereitgestellten Muster-Vorlagen. Für ein und denselben Schaden kann der Anbieter den Kunden nur einmal in Anspruch nehmen; eine Kumulation der Freistellungsansprüche aus § 3.6 und § 3.7 ist ausgeschlossen.

3.7 Muster-Vorlagen (DSGVO-Endkunden-Bausteine) — Eigenverantwortung, Haftungsausschluss, lex specialis-Freistellung

(1) Gewährleistung durch den Kunden. Soweit der Anbieter dem Kunden unverbindliche Muster-Vorlagen für datenschutzrechtliche Dokumente (Einwilligungserklärungen, Datenschutzinformationen, Widerrufsformulare; nachfolgend „Muster") bereitstellt, garantiert der Kunde, dass er für alle in die Plattform hochgeladenen personenbezogenen Daten der von der Dokumentenverarbeitung betroffenen Personen (Endkunden unserer Kunden) selbstständig und eigenverantwortlich sichergestellt hat, dass die erforderliche Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 DSGVO — und, soweit entgegen der Zweckbestimmung besondere Datenkategorien (insbesondere Gesundheitsdaten) betroffen sein sollten, auch im Sinne von Art. 9 Abs. 2 DSGVO — jeweils vorliegt. Die Nutzung der bereitgestellten Muster entbindet den Kunden nicht von dieser Eigenverantwortung.

(2) Charakter der Muster — keine Rechtsdienstleistung. Die Muster sind ausschließlich als unverbindliche, rein schematische und generische Orientierungshilfe gedacht. Sie sind KI-generiert und werden nicht auf den Einzelfall des Kunden geprüft. Der Anbieter nimmt mit der Bereitstellung keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vor und gibt keine auf die konkrete Situation des Kunden bezogene rechtliche Bewertung oder „Wenn-dann"-Rechtsfolgenberatung ab. Die Bereitstellung stellt daher keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG dar. Die Muster ersetzen keine anwaltliche Prüfung und Freigabe; eine eigenverantwortliche Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Verwendung ist zwingend erforderlich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Muster im konkreten Anwendungsfall inhaltlich vollständig, rechtlich ausreichend oder für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind.

(3) Haftungsausschluss für Muster. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die bereitgestellten Muster verwendet, ohne sie durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf seine spezifische Situation überprüfen zu lassen. Im Übrigen gelten für die Haftung des Anbieters die Regelungen des § 8.

(4) Freistellung bei Verstößen (lex specialis). Der Kunde stellt die easytect UG (haftungsbeschränkt) von allen Ansprüchen Dritter — insbesondere der von der Dokumentenverarbeitung betroffenen Personen (Endkunden unserer Kunden) und Datenschutzbehörden — frei, die daraus resultieren, dass der Kunde personenbezogene Daten ohne die nach Absatz (1) erforderliche Rechtsgrundlage in die Plattform hochgeladen oder die Muster ohne anwaltliche Prüfung verwendet hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informiert, dem Kunden — soweit rechtlich zulässig — die Führung der Rechtsverteidigung ermöglicht und ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis abgibt.

(5) Unbeschadet § 3.6; keine Doppel-Inanspruchnahme. Die Freistellung nach Absatz (4) gilt unbeschadet der allgemeinen Freistellung nach § 3.6 Abs. 2. Betrifft ein Sachverhalt sowohl die allgemeine Upload-Berechtigung (§ 3.6) als auch die Muster-Verwendung (§ 3.7), so kann der Anbieter den Kunden für denselben Schaden nur einmal in Anspruch nehmen. Beide Freistellungen sind an den Haftungsrahmen des § 8 rückgebunden.


§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

4.1 Preise

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Plan und sind auf https://dokuparse.de/pricing veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Stripe Tax berechnet die anwendbare Umsatzsteuer automatisch basierend auf dem Sitz des Kunden und der gültigen B2B-USt-ID.

4.2 Zahlungsabwicklung — Stripe

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe (für EU-Kunden: Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Die Akzeptanz der Stripe-Nutzungsbedingungen (stripe.com/de/legal/ssa) ist technische Voraussetzung der Zahlungsabwicklung. Hierdurch entsteht kein zusätzliches Entgeltverhältnis gegenüber der easytect UG; der Kunde schuldet ausschließlich die nach diesen AGB und der Preisliste vereinbarten Entgelte.

4.3 Zahlungsmethoden

Der Anbieter akzeptiert folgende Zahlungsmethoden über Stripe:

  • Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
  • SEPA-Lastschrift (für Kunden mit EU-Bankkonto; Vorlaufzeit gemäß SEPA-Regelwerk)

Österreich: Für österreichische Kunden stehen SEPA-Lastschrift und Kreditkarte zur Verfügung; weitere Zahlungsmethoden auf Anfrage.

Schweiz: Für Schweizer Kunden steht die Kreditkartenzahlung zur Verfügung; SEPA-Lastschrift nur für EUR-Konten. Eine Abrechnung in CHF erfolgt nur nach individueller Vereinbarung.

4.4 Abrechnungszyklus

(a) Monatsabonnement: Die monatliche Gebühr wird jeweils am Vertragsbeginn-Tag des Folgemonats im Voraus fällig und per Stripe automatisch eingezogen.

(b) Jahresabonnement: Die Jahresgebühr wird einmalig im Voraus fällig. Bei Jahresvorauszahlung gewährt der Anbieter einen Rabatt von 20 % gegenüber der monatlichen Gesamtgebühr. Eine ordentliche Kündigung des Jahresabonnements durch den Kunden wird frühestens zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit wirksam (§ 5.2 lit. b); eine ordentliche Kündigung beendet das Abonnement also nicht vorzeitig, und bereits im Voraus gezahlte Jahresentgelte werden insoweit nicht erstattet. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden wird das auf den nicht genutzten Zeitraum entfallende vorausbezahlte Entgelt anteilig (pro rata) erstattet. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Anbieter (§ 5.2) wird das auf den nicht genutzten Zeitraum entfallende vorausbezahlte Jahresentgelt anteilig (pro rata) erstattet.

(c) Overage: Werden die im Plan inkludierten Dokumentenlimits überschritten, werden die darüber hinausgehenden Dokumente automatisch zum Overage-Preis gemäß Preisliste abgerechnet und der nächsten monatlichen Rechnung hinzugefügt.

4.5 Rechnungen

Rechnungen werden monatlich von Stripe im Namen des Anbieters per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse übermittelt und sind über das Stripe Customer Portal als PDF abrufbar. Rechnungen werden mit Zahlung der Abonnementgebühr beglichen (Lastschrift oder Kreditkarten-Einzug).

4.6 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gilt Folgendes:

(a) Verzugseintritt und Verzugszinsen richten sich nach §§ 286 ff. BGB. Für Verträge zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(b) Bei fehlgeschlagenem Zahlungseinzug (z. B. Rücklastschrift) unternimmt Stripe bis zu drei automatische Wiederholungsversuche gemäß seinem Dunning-Prozess.

(c) Bleibt die Zahlung nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur vollständigen Zahlung zu sperren (Suspension), ohne dass dadurch die Zahlungspflicht des Kunden entfällt.

(d) Mahnkosten werden gemäß den gesetzlichen Regelungen erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Österreich: Gegenüber österreichischen Unternehmern richten sich die Verzugszinsen nach § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz); Mahn- und Inkassokosten werden nach der Inkassoentgeltverordnung erhoben.

Schweiz: Gegenüber Schweizer Kunden richten sich die Verzugszinsen nach Art. 104 OR (5 % p.a.; im kaufmännischen Verkehr ggf. der höhere bankübliche Satz).

4.7 Preisänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für bestehende Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen per E-Mail anzupassen.

In der Änderungsankündigung wird der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf die Bedeutung seines Schweigens (Annahmewirkung) sowie auf sein Kündigungsrecht hinweisen. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Preisänderung als angenommen; dies gilt nur, wenn der vorstehende ausdrückliche Hinweis bei Fristbeginn erteilt wurde. Im Fall des Widerspruchs gilt die Preisänderung dem Kunden gegenüber nicht; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen, und der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu diesem Zeitpunkt zu kündigen.


§ 5 Laufzeit und Kündigung

5.1 Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann als Monats- oder Jahresabonnement abgeschlossen werden. Die gewählte Abrechnungsperiode ergibt sich aus dem Abonnement des Kunden. Eine automatische Verlängerung des Abonnements um die jeweils gewählte Abrechnungsperiode erfolgt nur, soweit der Kunde nicht innerhalb der nach § 5.2 maßgeblichen Kündigungsfrist kündigt; die Kündigung steht dem Kunden gemäß § 5.2 jederzeit unter Einhaltung der dort genannten Fristen offen.

5.2 Ordentliche Kündigung

(a) Monatsabonnement: Der Kunde kann das Monatsabonnement jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung kann selbstständig über das Stripe Customer Portal, über den Kündigungsbutton der Plattform (§ 16 Abs. 7) oder per E-Mail an support@dokuparse.de erklärt werden.

(b) Jahresabonnement: Das Jahresabonnement kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt werden. Eine Kündigung vor Ende der Laufzeit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Jahresgebühr.

(c) Free-Plan: Accounts im Free-Plan können jederzeit ohne Frist gelöscht werden.

Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Kündigt der Anbieter ein vorausbezahltes Jahresabonnement ordentlich, wird das auf den nicht genutzten Zeitraum entfallende Entgelt anteilig erstattet (§ 4.4 lit. b).

5.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn:

(a) der Kunde mit der Zahlung trotz Nachfristsetzung dauerhaft in Verzug ist;

(b) der Kunde gegen die Acceptable Use Policy (§ 3.5, https://dokuparse.de/legal/aup) verstößt;

(c) der Kunde personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage oder ohne gültigen AVV hochlädt;

(d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird.

5.4 Folgen der Kündigung

Nach Vertragsende:

(a) erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Plattform sofort;

(b) hat der Kunde 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren. Der Anbieter stellt Export-Funktionen (JSON, CSV, ZIP-PDF-Archiv) im Account zur Verfügung;

(c) werden alle Daten des Kunden (Dokumente, extrahierte Daten, Blobs) nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende unwiderruflich gelöscht, sofern der Kunde keine Rückgabe nach AVV § 6 beantragt;

(d) verbleiben die bis zur Kündigung entstandenen Zahlungspflichten in voller Höhe; etwaige Erstattungsansprüche des Kunden nach § 4.4 lit. b bleiben unberührt.


§ 6 Service Levels (SLA)

Die Service Level Agreements sind im separaten Dokument SLA (öffentlich unter https://dokuparse.de/legal/sla) beschrieben. Das SLA-Dokument ist Bestandteil dieser AGB.

Wesentliche Punkte (Übersicht):

  • Garantierte Mindestverfügbarkeit: 99,5 % pro Kalendermonat (exklusive geplanter Wartungsfenster)
  • Bei Unterschreitung sind die Service-Credits nach § 5 SLA die ausschließliche Rechtsfolge (sole remedy): 10 % bei < 99,5 %, 25 % bei < 98 %, 50 % bei < 95 %; die weitergehenden Haftungsregelungen des § 8 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Kardinalpflichten, Personenschäden, ProdHaftG) bleiben unberührt.
  • Reaktionszeiten nach Schweregrad P1–P4

Im Detail: https://dokuparse.de/legal/sla.


§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

7.1 Garantierte Verfügbarkeit

Der Anbieter stellt den Dienst mit einer garantierten Mindestverfügbarkeit von 99,5 % pro Kalendermonat bereit. Die ausschließliche Rechtsfolge einer Unterschreitung sind die Service-Credits nach § 5 SLA (§ 6); die Haftungsausnahmen des § 8 bleiben unberührt. Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung einbezogen sind:

(a) geplante Wartungsfenster (§ 7.2);

(b) Ausfälle, die auf Umständen außerhalb der Kontrolle des Anbieters beruhen (höhere Gewalt, von Microsoft anerkannte Ausfälle von Azure-Diensten);

(c) Ausfälle, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden verursacht wurden.

7.2 Wartungsfenster

Geplante Wartungsarbeiten werden als Wartungsfenster mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 72 Stunden per E-Mail angekündigt. Regelmäßige Wartungsfenster sind:

  • Sonntag, 02:00–06:00 Uhr MEZ (maximal 2× pro Monat)

In dringenden Fällen (z. B. kritische Sicherheits-Patches) kann der Anbieter ohne vorherige Ankündigung kürzere Wartungen durchführen; er wird den Kunden in diesem Fall so früh wie möglich informieren.

7.3 Keine Garantie für Drittdienste

Die Plattform nutzt Microsoft Azure (West Europe) als Infrastrukturdienstleister und Azure OpenAI als KI-Dienst. Ausfälle dieser Drittdienste, die den Anbieter nicht durch Eigenverschulden betreffen und die von Microsoft als Ausfall anerkannt werden, begründen keine Verletzung der Verfügbarkeitspflicht.


§ 8 Haftungsbegrenzung

8.1 Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

§ 8.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (Kardinalpflichten)

(1) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Haftung nach Absatz (1) ist je Schadensfall zudem der Höhe nach auf den Gesamtbetrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte begrenzt; beträgt dieser Betrag weniger als 1.000 EUR, gilt ein Haftungshöchstbetrag von 1.000 EUR. Bestand das Vertragsverhältnis bei Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses noch keine zwölf (12) Monate, treten an die Stelle der Zwölf-Monats-Entgelte die seit Vertragsbeginn tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte, mindestens jedoch 1.000 EUR.

(3) Die Gesamthaftung des Anbieters für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist innerhalb eines Vertragsjahres auf den Gesamtbetrag der in diesem Zeitraum vom Kunden tatsächlich gezahlten Netto-Entgelte begrenzt; beträgt dieser Betrag weniger als 1.000 EUR, gilt ein Haftungshöchstbetrag von 1.000 EUR. Mehrere Schadensfälle, die auf demselben einheitlichen Lebenssachverhalt oder auf derselben Ursache beruhen, gelten als ein Schadensfall.

(4) Übersteigt der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Einzelfall die Höchstbeträge nach Absatz (2) oder Absatz (3), bleibt es bei der Begrenzung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; die betragsmäßigen Höchstgrenzen gelten insoweit nicht.

(5) Eine weitergehende Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit besteht nicht. Die Haftungsbeschränkungen dieses § 8.2 — einschließlich der betragsmäßigen Höchstgrenzen nach Absatz (2) und Absatz (3) — gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit (§ 8.1) und nicht in den Fällen des § 8.4. Insoweit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit

Im Übrigen (leichte Fahrlässigkeit ohne Verletzung von Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

8.4 Ausnahmen vom Haftungsausschluss

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:

(a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden);

(b) Schäden, die durch eine Verletzung ausdrücklich übernommener Garantien entstehen;

(c) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG);

(d) Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit (§ 8.1).

(e) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie sonstige gesetzlich nicht abdingbare Haftung; insoweit haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften, und die betragsmäßigen Höchstgrenzen des § 8.2 finden keine Anwendung.

(f) Schäden, die der Anbieter durch arglistig verschwiegene Mängel verursacht hat.

8.5 Mitverschulden des Kunden

Ein Mitverschulden des Kunden — insbesondere bei unzureichender Datensicherung, unterlassener Meldung von Sicherheitsvorfällen oder Nutzung der Plattform entgegen diesen AGB — ist nach den allgemeinen Grundsätzen (§ 254 BGB) zu berücksichtigen.

8.6 Haftung für KI-generierte Ergebnisse

Die KI-Extraktion liefert Konfidenz-Scores pro Feld. Eine ERP-Übergabe erfolgt stets erst nach menschlicher Prüfung und Freigabe (Human-in-the-Loop). Die Prüfung der KI-generierten Extraktionsergebnisse vor ihrer Verwendung obliegt dem Kunden. Übernimmt der Kunde Ergebnisse ohne die gebotene eigene Prüfung als korrekt, ist ein hierauf beruhendes Mitverschulden nach § 254 BGB anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. § 8.5). Die Haftung des Anbieters nach §§ 8.1 bis 8.4 — insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten — bleibt hiervon unberührt.

Österreich: Gegenüber österreichischen Unternehmern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Maßgabe des § 879 ABGB und des KSchG; im B2B-Bereich sind sie grundsätzlich zulässig, werden jedoch enger ausgelegt.

Schweiz: Gegenüber Schweizer Kunden gilt Art. 100 OR: Der Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im B2B-Bereich grundsätzlich zulässig. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie Personenschäden kann nicht wegbedungen werden.


§ 9 Datenschutz

9.1 Datenschutzerklärungen

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Zugangsdaten) auf Basis des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Datenschutzerklärung für die Plattform ist unter https://dokuparse.de/legal/privacy-app abrufbar.

9.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (insbesondere der von der Dokumentenverarbeitung betroffenen Personen) in die Plattform eingibt, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist in diesem Fall Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Der AVV ist unter https://dokuparse.de/legal/avv verfügbar und ist vor der ersten Daten-Eingabe zu schließen.

9.3 Keine Nutzung zu eigenen Zwecken

Der Anbieter verarbeitet die vom Kunden eingegebenen Daten ausschließlich zur Erbringung des vertraglich vereinbarten Dienstes und nicht zu eigenen Marketing- oder Analysezwecken. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur an die im AVV und in der Subprozessor-Liste genannten Unterauftragsverarbeiter (Microsoft Azure, Stripe).


§ 10 Urheberrecht und geistiges Eigentum

10.1 Rechte des Kunden an eigenen Daten

Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm hochgeladenen Dokumenten und den darin enthaltenen Daten. Durch den Upload überträgt der Kunde kein geistiges Eigentum an den Anbieter.

10.2 Lizenz des Kunden zur Verarbeitung

Der Kunde gewährt dem Anbieter eine nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Lizenz zur Verarbeitung der hochgeladenen Dokumente und Daten, soweit dies zur Erbringung des Dienstes gemäß diesen AGB erforderlich ist. Diese Lizenz erlischt mit Vertragsende.

10.3 Rechte des Anbieters an der Software

Der Anbieter ist alleiniger Rechteinhaber an der Plattform, der zugrundeliegenden Software, den Algorithmen, Prompts, Benutzeroberflächen und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags eingeräumt. Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifikation oder Weiterverteilung der Software sind untersagt.

10.4 KI-generierte Extraktionsergebnisse

Die extrahierten Daten (Ausgaben der KI-Extraktion) gehören dem Kunden als Früchte seiner eigenen Ausgangsdokumente. Der Anbieter beansprucht keine Rechte an diesen Ergebnisdaten.


§ 11 Vertraulichkeit

11.1 Gegenseitige Vertraulichkeitspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Pricing, Vertragskonditionen und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen.

11.2 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

(a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt werden;

(b) der empfangenden Partei nachweislich ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren;

(c) rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsbeschränkung erhalten wurden;

(d) von der empfangenden Partei nachweislich unabhängig entwickelt wurden;

(e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen (in diesem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren, soweit rechtlich zulässig).

11.3 Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Parteien erkennen an, dass die ausgetauschten vertraulichen Informationen Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) darstellen können und die entsprechenden Schutzmaßnahmen gelten.

11.4 Dauer der Vertraulichkeitspflicht

Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG unterliegen der Vertraulichkeitspflicht für die Dauer ihres gesetzlichen Schutzes, auch über die 3-Jahres-Frist hinaus.


§ 12 Geheimhaltungsverpflichtung der Mitarbeiter

12.1 Verpflichtung eigener Mitarbeiter

Beide Parteien verpflichten sich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und sonstige Personen, die mit der Durchführung des Vertrags betraut sind, auf die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen (§ 11) sowie auf die datenschutzrechtlichen Pflichten (§ 9) schriftlich verpflichtet werden.

12.2 Fortgeltung nach Beschäftigungsende

Die Geheimhaltungspflichten der Mitarbeiter gelten auch nach Beendigung des Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnisses fort.

12.3 Zugriff auf Kundendaten

Der Anbieter stellt sicher, dass Kundendaten (insbesondere hochgeladene Dokumente und extrahierte Daten) nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich sind, die zur Erbringung des Dienstes oder zur Fehlerbehebung darauf angewiesen sind (Need-to-Know-Prinzip). Zugriffe auf Produktivdaten sind im Audit-Log dokumentiert.


§ 13 Änderungsvorbehalt (AGB-Änderungen)

13.1 Recht zur Änderung

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. gesetzliche Änderungen, Rechtsprechungsänderungen, technische Weiterentwicklungen des Dienstes, neue Sicherheitsanforderungen).

13.2 Ankündigungsfrist

Änderungen der AGB werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse angekündigt. Die Änderungen werden zusätzlich unter https://dokuparse.de/legal/agb veröffentlicht.

13.3 Hinweis-, Widerspruchs- und Kündigungsrecht

Die Änderungsankündigung enthält ausdrücklich einen Hinweis auf die Bedeutung des Schweigens des Kunden (Annahmewirkung) sowie auf sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht.

Der Kunde kann den Änderungen innerhalb der 6-Wochen-Frist schriftlich (E-Mail an support@dokuparse.de) widersprechen. Im Fall des Widerspruchs steht dem Kunden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu: Der Vertrag kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ohne Einhaltung einer weiteren Kündigungsfrist gekündigt werden.

Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht und wurde der vorstehende ausdrückliche Hinweis bei Fristbeginn erteilt, gelten die geänderten AGB als angenommen.

13.4 Keine einseitige Änderung wesentlicher Pflichten

Änderungen, die wesentliche Leistungspflichten des Anbieters zum Nachteil des Kunden verschlechtern, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.


§ 14 Suspension und Sperrung

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren (Suspension), wenn:

(a) ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen diese AGB oder die Acceptable Use Policy besteht;

(b) der Kunde in Zahlungsverzug ist (§ 4.6 lit. c);

(c) Sicherheitsvorfälle oder der Schutz anderer Kunden dies erfordern;

(d) der Kunde die KI-Funktionen missbräuchlich oder zweckwidrig nutzt, insbesondere entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung und Zweckbindung gemäß den EU-AI-Act-Transparenzhinweisen (https://dokuparse.de/legal/ai-notice) — etwa der Einsatz zur inhaltlichen Vertrags-, Risiko- oder Bonitätsbewertung bzw. zu Preis-/Scoring-Entscheidungen. Eine solche Zweckentfremdung ist zugleich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 5.3.

Im Akut-Fall (z. B. laufende Sicherheitsbedrohung) kann die Suspension ohne Vorwarnung erfolgen; der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nach Suspension und beschränkt sie auf das verhältnismäßige Maß. Andernfalls erhält der Kunde vor der Suspension eine Verwarnung mit angemessener Frist zur Abhilfe. Sanktionsabfolge gemäß Acceptable Use Policy: Verwarnung → Suspension → Kündigung.


§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Hauptvertrags bedürfen der Textform; für AGB-Änderungen gilt § 13. Das Textformerfordernis selbst kann nur in derselben Form aufgehoben werden.

15.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

15.3 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Westerburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Österreich: Für Verträge mit österreichischen Kunden wird als Gerichtsstand Westerburg vereinbart; alternativ kann nach österreichischer ZPO der Sitz des Kunden oder Wien vereinbart werden.

Schweiz: Für Verträge mit Schweizer Kunden gilt eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 17 IPRG; Gerichtsstand ist Westerburg oder ein nach Vereinbarung bestimmter Schweizer Gerichtsstand.

15.4 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.

Österreich: Für österreichische Kunden ist die Wahl deutschen Rechts im B2B-Bereich nach Art. 3 Rom-I-VO grundsätzlich zulässig. Österreichisches Zwingendrecht bleibt unberührt.

Schweiz: Für Schweizer Kunden ist die Wahl deutschen Rechts nach Art. 116 IPRG möglich; Schweizer zwingende Bestimmungen (insb. DSG und OR) bleiben anwendbar. Tritt der Verbraucher-Ausnahmefall (§ 16 Abs. 5) ein, bleibt zwingendes Verbraucherschutzrecht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers (Art. 6 Rom-I-VO bzw. Art. 120 IPRG) unberührt.

15.5 Sprache

Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich.


§ 16 Vertragsschluss und Bestellvorgang im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Annahme durch Klick (Registrierung). Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Registrieren" auf https://dokuparse.de und Versand des Registrierungsformulars erklärt der Nutzer ausdrücklich die Annahme der jeweils gültigen Fassung dieser AGB, der Datenschutzerklärung sowie der EU-AI-Act-Transparenzhinweise. Die Registrierung selbst begründet noch kein kostenpflichtiges Abonnement.

(2) Dokumentation der Annahme. Die easytect UG dokumentiert die Annahme automatisiert mit folgenden Daten:

  • Datum und Uhrzeit (UTC-Zeitstempel)
  • IP-Adresse zum Zeitpunkt der Annahme
  • Browser-User-Agent
  • Version dieser AGB (siehe Kopfzeile)
  • Version der Datenschutzerklärung und der EU-AI-Act-Hinweise

Diese Daten werden zum Zweck der Beweisbarkeit der Annahme gespeichert (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

(3) Versions-Änderungen. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen dieser AGB wird der Nutzer per E-Mail informiert und beim nächsten Login zur erneuten Annahme aufgefordert. Ohne erneute Annahme der aktuellen Fassung ist die fortgesetzte Nutzung der Plattform nicht möglich.

(4) Pflichtangaben bei Registrierung. Der Nutzer ist verpflichtet, im Registrierungsformular wahrheitsgemäße Angaben zu machen und drei separate Einwilligungen ausdrücklich abzugeben: Annahme dieser AGB, Annahme der Datenschutzerklärung, Kenntnisnahme der EU-AI-Act-Transparenzhinweise. Eine Registrierung ohne ausdrückliche Annahme aller drei Dokumente ist technisch nicht möglich.

(5) Widerrufsrecht für Verbraucher (Fallback). DokuParse richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B); der kostenpflichtige Bestellvorgang verlangt die ausdrückliche Bestätigung der Unternehmereigenschaft (§ 1.1 — Unternehmer-Gate). Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher regelmäßig nicht.

Sofern ein Nutzer gleichwohl ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt für ihn das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. In diesem Fall wird dem Nutzer eine gesonderte Widerrufsbelehrung (Muster-Widerrufsformular nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB) vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor (a) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (b) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch die vollständige Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Verträgen über die Lieferung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte gilt das Erlöschen entsprechend nach § 356 Abs. 5 BGB.

(6) Verbindlicher kostenpflichtiger Bestellvorgang (Button-Lösung, § 312j Abs. 2–4 BGB).

(a) Bestellseite und Pflichtangaben. Jede kostenpflichtige Bestellung läuft über die authentifizierte Bestellseite. Unmittelbar vor Absenden der Bestellung zeigt der Anbieter dem Nutzer klar und verständlich an: die wesentlichen Merkmale der bestellten Leistung (gewählter Plan und Funktionsumfang), den Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, etwaige Overage-Preise, die Vertragslaufzeit sowie die Bedingungen der Kündigung und etwaiger automatischer Verlängerung (§ 312j Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB).

(b) Beschriftung der Schaltfläche. Die Bestell-Schaltfläche ist ausschließlich mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen" (oder einer entsprechenden eindeutigen, gesetzlich gleichwertigen Formulierung im Sinne des § 312j Abs. 3 BGB) beschriftet. Mit Betätigung dieser Schaltfläche gibt der Nutzer eine verbindliche Bestellung ab.

(c) Vertragsschluss und Bestätigung. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege (Bestätigungs-E-Mail, § 1.4 Abs. 3). Der kostenpflichtige Vertrag kommt mit Zugang dieser Bestätigung zustande. Vor der Bestellung werden zudem die vier maßgeblichen Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung, EU-AI-Act-Transparenzhinweise, AVV) im Wege des Click-Wrap erneut bestätigt.

(d) Vertragstext. Mit der Bestellung wird der vollständige Vertragstext als Vertrags-PDF archiviert und dem Konto des Nutzers zum Abruf bereitgestellt (§ 1.4).

(e) Reichweite des § 312j BGB. Im B2B-Regelfall (bestätigte Unternehmereigenschaft, § 1.1) ist § 312j BGB nicht zwingend anwendbar. Im Verbraucher-Ausnahmefall (Abs. 5) hält der Anbieter die Anforderungen des § 312j Abs. 2 und 3 BGB gleichwohl zwingend ein; andernfalls käme nach § 312j Abs. 4 BGB kein wirksamer Vertrag zustande. Die Button-Lösung und die Pflichtangaben nach lit. (a) und (b) werden daher in jedem kostenpflichtigen Bestellvorgang eingehalten.

(7) Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Für Dauerschuldverhältnisse, die über die Plattform im elektronischen Geschäftsverkehr begründet werden, stellt der Anbieter eine unmittelbar und leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit bereit (Schaltfläche „Verträge hier kündigen" und nachfolgende Bestätigungsschaltfläche im Sinne des § 312k Abs. 2 BGB). Über diese Funktion sowie über das Stripe Customer Portal kann der Kunde seine Kündigung jederzeit unter Einhaltung der Fristen nach § 5.2 erklären; der Anbieter bestätigt Zugang, Inhalt sowie Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich elektronisch in Textform. § 312k BGB gilt nach seinem Wortlaut für Verbraucherverträge; der Anbieter stellt die Kündigungsfunktion gleichwohl allen Kunden zur Verfügung, um den Verbraucher-Ausnahmefall (Abs. 5) abzusichern.


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Stand: 2026-06-14 | Doku-Version: v2.0-2026-06-14